Berufskrankheiten

Berufskrankheiten, die zu Funktionsstörungen im Bereich der Wirbelsäule und/oder den Gelenken führen, gehören in eine fachorthopädische Behandlung. Wenn bereits chronische Schmerzzustände bestehen, sollte der behandelnde Arzt nach Möglichkeit eine schmerztherapeutische Spezialisierung besitzen.

Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, sprechen Sie mit einem Berater Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft, Unfallkasse oder Gemeindeunfallversicherung. Mit einer entsprechenden schriftlichen Kostenübernahmeerklärung dieser Stelle können wir dann alle notwendigen Untersuchungen und Behandlungen vornehmen.